Original von prince
Demnach steht man als Forenbetreiber mit einem Bein im Knast...
Ich habe mir die Urteilsbegründung zwar noch nicht durchgelesen, aber grundsätzlich hast Du da wohl nicht ganz unrecht. Man sollte aber beachten, dass fünf der sechs Forenbeiträge ok waren, und nur der sechste angemahnt wurde. Auch hier ist ein höchstrichterliches Urteil dringend erforderlich, auf den ersten Blick ist die Hamburger Argumentation nicht nachzuvollziehen.